Familienrecht

Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Familienrecht sind das Unterhaltsrecht und die Vermögensteilung, meist anlässlich einer Scheidung.

Das Scheidungsverfahren bildet häufig nur den formalen Rahmen. Über das "Ob" der Scheidung gibt es oft keinen Streit, häufig steht das "Wie" im Vordergrund: wann leite ich die Scheidung ein, wie mache ich das, und welche Regelungen möchte ich treffen, für die Zeit bis zur Scheidung und die Zeit danach?

Der Staat hält sich weitgehend zurück, er schreibt nicht vor, wie Sie Ihre Ehe oder überhaupt eine Partnerschaft führen, und er lässt Ihnen sehr viel Spielraum bei der Gestaltung Ihrer Trennung. Ob man überhaupt Unterhalt oder wie viel, schreibt einem keiner vor. Natürlich kann sich jeder ans Familiengericht wenden, wenn er nicht weiterkommt. Aber auch dann hat man weiter die Möglichkeit, mit dem anderen eine privatautonome Vereinbarung zu treffen.

Und das empfiehlt sich in Fällen, in denen man mit langen Gerichtsverfahren rechnen muss. Die Scheidung selbst bereitet keine große Mühe, kompliziert und langwierig sind die Folgesachen, zum Beispiel die Festsetzung des nachehelichen Unterhalts oder die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Hier muss ein Gericht häufig Gutachten einholen, um den Wert einer Eigentumswohnung, einer Arztpraxis oder eines Ferienhauses zu bestimmen.

Idealerweise regelt man solche Punkte vorab oder außerhalb eines Scheidungsverfahrens. Das Gericht kann sich in so einem Fall auf die Scheidung und den Versorgungsausgleich beschränken, das heißt den Ausgleich der Rentenanwartschaften. Das setzt aber natürlich voraus, dass beide Seiten an einer eigenständigen Regelung interessiert sind, jeder seine Rechte kennt, und für sich persönlich klärt, was ihm besonders wichtig ist.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu "Scheidung", "Unterhalt" und "Vermögen".

Rechtsanwalt Lars Finke. LL.M., Fachanwalt für Familienrecht, Duisburg